Abzug von Krankheitskosten bei Privatklinik
- Michal Sosnecki
- 25. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Kosten für die Behandlung in einer nicht auf der Spitalliste aufgeführten Privatklinik sind als Krankheitskosten abziehbar, auch wenn der Eingriff in einem anderen Spital möglicherweise zu einem tieferen Preis hätte vorgenommen werden können. Nicht abzugsfähig sind die Hoteleriekosten auf der halbprivaten Abteilung.