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Akteneinsicht im Steuerverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Vertreter kann am Sitz der Steuerbehörde Einsicht in die Akten des Hinterziehungsverfahrens nehmen. Ein Anrecht auf Zustellung der Akten ans Bürodomizil des Vertreters besteht auch dann nicht, wenn der Vertreter im Anwaltsregister eingetragen ist. Im Steuerstrafverfahren gelten andere Regeln.



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