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Anfechtbarkeit erst ab Schlussrechnung im Kanton Schaffhausen zulässig

  • 10. Okt. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Regelung im Kanton Schaffhausen, wonach nicht schon die Veranlagungsmitteilung, sondern erst die Schlussrechnung mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, verstösst keineswegs gegen das Legalitätsprinzip.



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