EL-Anspruch: AHV/IV/EO-Mindestbeitrag als Ausgabe
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag Nichterwerbstätiger gilt als Ausgabe und beeinflusst EL-Anspruch (E. 2 und 3).
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AHV/IV/EO-Mindestbeitrag Nichterwerbstätiger gilt als Ausgabe und beeinflusst EL-Anspruch (E. 2 und 3).
Fehlende AHV-Meldung qualifiziert Alternativgut als Privatvermögen; atypische Unterbeteiligung ist Geschäftsvermögen bei beruflichem Bezug.
Verlegt eine AG ihr Steuerdomizil und behält Räumlichkeiten ohne Meldung bei, darf die Steuerbehörde den Einschätzungsvorschlag ändern.
Kanton des Hauptsteuerdomizils legt Unterhaltskostenabzug für auswärtige Liegenschaften nach eigenem Recht fest.
Generelles Verbot von Abschreibungen unter den Steuerwert einer Liegenschaft im Kanton Schaffhausen ist nicht zulässig.
Offensichtliche Unrichtigkeit einer Ermessensveranlagung muss umfassend belegt werden; verspätete Unterlagen genügen nicht.