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Satzbestimmung nach kantonalem Recht des Hauptdomizils

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Kanton des Hauptsteuerdomizils darf für die Satzbestimmung den Abzug für Unterhaltskosten einer ausserkantonalen Liegenschaft nach dem eigenen kantonalen Recht bestimmen.



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