Satzbestimmung nach kantonalem Recht des Hauptdomizils
- Michal Sosnecki
- 10. Aug. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Der Kanton des Hauptsteuerdomizils darf für die Satzbestimmung den Abzug für Unterhaltskosten einer ausserkantonalen Liegenschaft nach dem eigenen kantonalen Recht bestimmen.