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Anfechtungspflicht bei Nichteintretensentscheid

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Aug. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Nichteintretensentscheid gefällt, so ist dieser anzufechten. Es genügt nicht, sich nur materiell mit der Streitsache zu befassen.



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