Anforderungen an Beschwerde gegen Nichteintreten
- Thanusiya Wimalanathan
- 12. Mai 2004
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Die Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts muss sich mit den Gründen des Nichteintretens auseinandersetzen. Andernfalls fehlt es an einer genügenden Begründung und auf die Beschwerde kann nicht eingetreten werden. Es wird auch keine Nachfrist zur Verbesserung der Beschwerde eingereicht.