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Anwaltskosten für Erbstreit nicht einkommenssteuerlich abziehbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Okt. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Anwaltskosten für eine Erbstreitigkeit stellen bei der Einkommenssteuer weder Vermögensverwaltungskosten noch Gewinnungskosten dar. Sie können allenfalls bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer berücksichtigt werden, wenn es das kantonale Recht vorsieht.




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