Appellatorische Kritik reicht für staatsrechtliche Beschwerde nicht aus
- Michal Sosnecki

- 6. Aug. 2003
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Festsetzung des amtlichen Werte: Eine rein appellatorische Kritik unter Darlegung der eigenen Auffassung und der eigenen Berechnungen genügt den Begründungsanforderungen für eine staatsrechtliche Beschwerde nicht.