Beweislast bei Nichtzustellung im "A-Post Plus"-Verfahren
- Michal Sosnecki
- 10. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Beim "A-Post Plus" Verfahren besteht eine natürliche Vermutung für die ordnungsgemässe Zustellung. Wer eine mit "A-Post Plus" verschickte Verfügung nicht erhalten hat, ist dafür beweispflichtig.