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Beweislast bei Nichtzustellung im "A-Post Plus"-Verfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Beim "A-Post Plus" Verfahren besteht eine natürliche Vermutung für die ordnungsgemässe Zustellung. Wer eine mit "A-Post Plus" verschickte Verfügung nicht erhalten hat, ist dafür beweispflichtig.



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