Beweislastumkehr bei Aufrechnung geldwerter Leistungen
- Michal Sosnecki
- 13. Juli 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine bei der Kapitalgesellschaft bereits rechtskräftig veranlagte geldwerte Leistung beim Anteilsinhaber aufgerechnet, muss dieser die Aufrechnung detailliert bestreiten (Beweislastumkehr).