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Beweislastumkehr bei Aufrechnung geldwerter Leistungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine bei der Kapitalgesellschaft bereits rechtskräftig veranlagte geldwerte Leistung beim Anteilsinhaber aufgerechnet, muss dieser die Aufrechnung detailliert bestreiten (Beweislastumkehr).



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