Bewertung von Aktien nicht kotierter Immobiliengesellschaften
- Michal Sosnecki
- 29. Aug. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Das Vermögen natürlicher Personen wird zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Aktien von nicht kotierten Immobiliengesellschaften dürfen die Liegenschaften mit dem amtlichen Wert berücksichtigt werden.