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Bewertung von Aktien nicht kotierter Immobiliengesellschaften

  • 28. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Das Vermögen natürlicher Personen wird zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Aktien von nicht kotierten Immobiliengesellschaften dürfen die Liegenschaften mit dem amtlichen Wert berücksichtigt werden.



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