Das Vermögen natürlicher Personen wird zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Aktien von nicht kotierten Immobiliengesellschaften dürfen die Liegenschaften mit dem amtlichen Wert berücksichtigt werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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