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Busse wegen prozessualem Anstandsverstoss

  • 26. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wer vor Gericht die Worte «nazistische verbrecherische rechtslastige Haltung» oder «aargaunerische Richter» verwendet, kann wegen grober Verletzung des prozessualen Anstandes gebüsst werden. Eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung ändert daran nichts.



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