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Darlehensverzicht einer Stiftung als Einkommen steuerbar

  • 15. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Uriella: Verzichtet eine Stiftung auf ein Darlehen, stellt dies Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar. Dass die Verzichtserklärung den Titel „Schenkungsvereinbarung“ trägt, vermag daran nichts zu ändern.



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