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Detaillierte Bestreitungspflicht bei geldwerten Leistungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein Alleinaktionär muss Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Die reine Behauptung, wonach das Geld verschwunden sei, stellt keine detaillierte Bestreitung dar.



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