Ein Alleinaktionär muss Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Die reine Behauptung, wonach das Geld verschwunden sei, stellt keine detaillierte Bestreitung dar.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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