Doppelbesteuerung: Anwendbarkeit des BGG und Einhaltung der Beschwerdefrist
- Michal Sosnecki
- 21. Sept. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Doppelbesteuerung: Kommt das Bundesgerichtsgesetz zur Anwendung, kann auch in Doppelbesteuerungsfällen erst gegen einen letztinstanzlichen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Kommt das Bundesgerichtsgesetz noch nicht zur Anwendung, ist die 30-tägige Beschwerdefrist einzuhalten, weshalb eine staatsrechtliche Beschwerde im 2007 verspätet ist.