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Doppelbesteuerung: Anwendbarkeit des BGG und Einhaltung der Beschwerdefrist

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Sept. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Doppelbesteuerung: Kommt das Bundesgerichtsgesetz zur Anwendung, kann auch in Doppelbesteuerungsfällen erst gegen einen letztinstanzlichen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Kommt das Bundesgerichtsgesetz noch nicht zur Anwendung, ist die 30-tägige Beschwerdefrist einzuhalten, weshalb eine staatsrechtliche Beschwerde im 2007 verspätet ist.



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