Wird ein Gewinn auf privaten Grundstücken von einem Kanton steuerlich erfasst, und von einem anderen Kanton zur Verlustverrechnung herangezogen, so reduziert sich der Verlustvortrag entsprechend. Es liegt eine aktuelle Doppelbesteuerung vor.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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