Dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezug nach Vorsorgeeinkauf
- Michal Sosnecki

- 18. Juli 2016
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Wurden Einkäufe in die berufliche Vorsorge getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden. Die dreijährige Sperrfrist gilt für Wiedereinkäufe nach einer Scheidung nicht, ausser es liegt eine Steuerumgehung vor.