Eigenmietwert für Pferdeboxen bei Leerstand
- Michal Sosnecki

- 14. Juni 2018
- 1 Min. Lesezeit
Für leerstehende Pferdeboxen ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Ein Unternutzungsabzug ist nur dann möglich, wenn die Boxen nicht mehr für die Pferdehaltung genutzt werden können.