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Eigenmietwert für Pferdeboxen bei Leerstand

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Juni 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Für leerstehende Pferdeboxen ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Ein Unternutzungsabzug ist nur dann möglich, wenn die Boxen nicht mehr für die Pferdehaltung genutzt werden können.



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