Erhöhung von Bussen bei Verfahrenspflichtverletzung zulässig
- Michal Sosnecki

- 15. Feb. 2013
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Die jährliche Erhöhung der Bussen wegen Verfahrenspflichtverletzung entsprechend dem Verschulden und der jeweiligen ermessensweisen Einschätzung entsprechend ist nicht rechtswidrig.