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Ermessensveranlagung bleibt bestehen bei fehlendem Gegenbeweis

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Aug. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessensveranlagung geschützt, da der Steuerpflichtige nicht nachweisen konnte, dass die Schätzung offensichtlich falsch ist.



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