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Grenze der Berichtigung bei EDV-Veranlagung

  • 24. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Berichtigung: Im Zeitalter der EDV lässt sich die Willensbildung nicht mehr klar von der Willensäusserung trennen. Wenn eine Berichtigung faktisch zur Aufhebung der Veranlagung insgesamt führt, reicht die Tragweite des Schreibversehens über den Rahmen dessen hinaus, was als Berichtigung zulässig wäre.



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