Grenzgängerabkommen: Regelmässige Rückkehr genügt
- Michal Sosnecki

- 30. Sept. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Das Abkommen mit Liechtenstein setzt nicht voraus, dass ein Grenzgänger ausnahmslos an jedem Arbeitstag an seinen Wohnort zurückkehrt. Es genügt eine regelmässige Rückkehr.