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Handänderungssteuer: Landpreis und Werklohn vereint

  • 15. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer sind Landpreis und Werklohn auch dann zusammenzurechnen, wenn der definitive Werkvertrag zwar zeitlich erst nach dem Erwerb des Grundstücks abgeschlossen wurde, zuvor jedoch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten getroffen wurden.



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