Hauptsteuerdomizil bei Wochenendaufenthalt
- Michal Sosnecki

- 16. Juli 2019
- 1 Min. Lesezeit
Ein lediger über dreissig Jähriger hat seinen Lebensmittelpunkt und damit das Hauptsteuerdomizil nicht zwingend am Wochenaufenthalts- bzw. Arbeitsort. Wenn er drei Nächte pro Woche am Wochenendaufenthaltsort übernachtet und dort familiäre Beziehungen und Freizeitaktivitäten hat, befindet sich dort auch sein Hauptsteuerdomizil.