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AutorenbildMichal Sosnecki

Hauptsteuerdomizil bei Wochenendaufenthalt

Ein lediger über dreissig Jähriger hat seinen Lebensmittelpunkt und damit das Hauptsteuerdomizil nicht zwingend am Wochenaufenthalts- bzw. Arbeitsort. Wenn er drei Nächte pro Woche am Wochenendaufenthaltsort übernachtet und dort familiäre Beziehungen und Freizeitaktivitäten hat, befindet sich dort auch sein Hauptsteuerdomizil.



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