top of page

Hauptsteuerdomizil bei Wochenendaufenthalt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Juli 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein lediger über dreissig Jähriger hat seinen Lebensmittelpunkt und damit das Hauptsteuerdomizil nicht zwingend am Wochenaufenthalts- bzw. Arbeitsort. Wenn er drei Nächte pro Woche am Wochenendaufenthaltsort übernachtet und dort familiäre Beziehungen und Freizeitaktivitäten hat, befindet sich dort auch sein Hauptsteuerdomizil.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page