Hauptsteuerdomizil erfordert klare Verhältnisse
15. Dez. 2006
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Hauptsteuerdomizil: Entscheidend für die Festlegung sind die gesamten Umstände im Einzelfall. Befindet sich gemäss Statuten und Handelsregistereintrag der Sitz in einem Kanton, so müssen für eine andere Annahme des Hauptsteuerdomizils die wirklichen Verhältnisse in klarer Weise widersprechen und eine behauptete künstliche Schaffung dargelegt werden.