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Heilung von Eröffnungsmangel bei Untätigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Verfügung – trotz vorliegender Vollmacht – an den Steuerpflichtigen statt an den Treuhänder versandt, liegt ein Eröffnungsmangel vor. Der Steuerpflichtige hätte jedoch den Treuhänder informieren oder die Veranlagungsbehörde auf den Eröffnungsmangel hinweisen müssen. Wenn der Steuerpflichtige dies nicht tut, wird der Eröffnungsmangel geheilt und die Verfügung gilt als zugestellt.



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