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Holdback bei Beteiligungsverkauf als steuerbare Abgangsentschädigung

  • 12. Nov. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Verkauft ein Aktionär eine qualifizierte Beteiligung mit Earn Out Klausel und bekommt er trotz Beendigung seines Arbeitsverhältnisses den vereinbarten Holdback, stellt dieser eine steuerbare Abgangsentschädigung dar.



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