Holdingprivileg und Liegenschaftsgewinn
19. März 2019
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Eine Holdinggesellschaft mit einer ausserkantonalen Liegenschaft muss den Veräusserungsgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft beim Kanton versteuern, auch wenn der Beteiligungsabzug über 100% liegt. Die Gesellschaft kann im Liegenschaftskanton nicht auf das Holdingprivileg verzichten, wenn sie dieses im Sitzkanton beantragt hat.