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Interkantonale Besteuerung von Vorsorgeleistungen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 30. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Grundsatzurteil zur interkantonalen Besteuerung von Versicherungs- und Vorsorgeleistungen: Die als Einkommen steuerbaren Leistungen sind im Wohnsitzkanton des Leistungsempfängers steuerbar. Die von der Einkommenssteuer befreiten Leistungen werden dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers zur Besteuerung zugewiesen. Letzteres gilt bei rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherungen unabhängig allfälliger Begünstigungsklauseln.



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