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Kein Abzug bei unklarer geschäftlicher Darlehensvergabe

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Juni 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Der Verlust aus der Abschreibung eines Darlehens kann nicht abgezogen werden, wenn aus den widersprüchlichen Äusserungen des Gläubigers nicht klar hervorgeht, dass das Darlehen geschäftlich gewährt wurde.



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