Kein Abzug von Hobby-Landwirtschaftsverlusten
- Thanusiya Wimalanathan

- 3. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Wer die Landwirtschaft als Hobby betreibt, kann die damit verbundenen Verluste nicht abziehen. Von einer Hobbytätigkeit ist auszugehen, wenn nach jahrelangen Bemühungen noch immer kein Gewinn erwirtschaftet wird.