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Kein Abzug von Hobby-Landwirtschaftsverlusten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Wer die Landwirtschaft als Hobby betreibt, kann die damit verbundenen Verluste nicht abziehen. Von einer Hobbytätigkeit ist auszugehen, wenn nach jahrelangen Bemühungen noch immer kein Gewinn erwirtschaftet wird.



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