Kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung bei rechtskräftiger Verfügung
- Michal Sosnecki

- 18. Feb. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Rechtsmittel gegen eine bereits in Rechtskraft erwachsene Verfügung sind aussichtslos, weshalb die unentgeltliche Prozessführung nicht gewährt werden kann.