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Kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung bei rechtskräftiger Verfügung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 18. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Rechtsmittel gegen eine bereits in Rechtskraft erwachsene Verfügung sind aussichtslos, weshalb die unentgeltliche Prozessführung nicht gewährt werden kann.



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