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Kein doppelter Fahrkostenabzug

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Fahrkosten, die dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber als Spesen entschädigt werden, können nicht zusätzlich als Berufskosten abgezogen werden.



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