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Kein Einelterntarif ohne gemeinsamen Haushalt mit dem Kind

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein lediger Steuerpflichtiger, der nicht mit seinem Sohn im gleichen Haushalt wohnt, kann den günstigeren Verheirateten- bzw. Einelterntarif nicht anwenden.



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