Kein Einelterntarif ohne gemeinsamen Haushalt mit dem Kind
- Michal Sosnecki
- 18. Juli 2016
- 1 Min. Lesezeit
Ein lediger Steuerpflichtiger, der nicht mit seinem Sohn im gleichen Haushalt wohnt, kann den günstigeren Verheirateten- bzw. Einelterntarif nicht anwenden.