top of page

Kein Pauschalabzug bei gleichberechtigten GmbH-Gesellschaftern

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. März 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Sind an einer GmbH zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent beteiligt und sind beide Mitglieder der Geschäftsleitung und zeichnen kollektiv zu zweien, kann nicht von einem beschränkten Einfluss auf die Geschäftsleitung und die Beschlüsse der Generalversammlung gesprochen werden. In diesem Fall ist der Pauschalabzug bei der Bewertung der Anteile nicht zu gewähren.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page