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Kein Steueraufschub ohne Selbstnutzung

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wird mit dem Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ein Ersatzobjekt finanziert, kann kein Steueraufschub beansprucht werden, wenn das verkaufte Haus bereits seit mehreren Jahren nicht mehr dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt wurde.



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