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Kein Vertrauensschutz bei falscher Sachverhaltsdarstellung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Steuerpflichtige haben einen Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen. Eine aufgrund eines falsch dargestellten Sachverhaltes erteilte Auskunft vermag die Steuerbehörde jedoch nicht zu binden.



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