Kein Vertrauensschutz bei falscher Sachverhaltsdarstellung
- Michal Sosnecki

- 25. Aug. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Steuerpflichtige haben einen Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen. Eine aufgrund eines falsch dargestellten Sachverhaltes erteilte Auskunft vermag die Steuerbehörde jedoch nicht zu binden.