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Kein Verwirken des Verrechnungssteueranspruchs bei Fahrlässigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Sept. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Verrechnungssteuer: Wenn eine Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet und die Verrechnungssteuer fristgerecht abliefert, jedoch der Aktionär diese Dividende in seiner privaten Steuererklärung nicht deklariert, handelt er fahrlässig, womit der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer nach der neuen Regelung von Art. 23 Abs. 2 VStG nicht verwirkt ist.



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