Keine Befangenheit bei Verhandlungstermin an katholischem Feiertag10. Dez. 20131 Min. LesezeitEin Richter gilt nicht als befangen, wenn dieser die mündliche Verhandlung mit 14-tätiger Vorlandungsfrist auf einen katholischen Feiertag ansetzt.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).