Keine Berufskostenabzüge bei zwei Wohnsitzen
- Michal Sosnecki
- 28. Jan. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Wenn ein unselbständig Erwerbender von Deutschland nach Basel zieht und seine Wohnung in Deutschland beibehält, kann er weder die Mietkosten in Basel noch jene in Deutschland als Berufskosten in Abzug bringen.