top of page

Keine Berufung auf BGBB-Unterstellungsentscheid bei Schwyzer Steuer-Sonderordnung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht auf einen positiven Unterstellungsentscheid nach BGBB berufen, wenn das Steuergesetz des Kantons Schwyz für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke eine Sonderordnung zulässt.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page