top of page

Keine Berufung auf Fristverkürzung bei Nichtabholung einer Sendung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Juli 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine eingeschriebene Sendung nicht innert der postalischen Abholfrist entgegen nimmt, kann sich später nicht darauf berufen, die angesetzte Frist zur Einreichung eines Arztzeugnisses sei zu kurz bemessen gewesen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page