Keine Berufung auf Fristverkürzung bei Nichtabholung einer Sendung
- Michal Sosnecki

- 27. Juli 2009
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Wer eine eingeschriebene Sendung nicht innert der postalischen Abholfrist entgegen nimmt, kann sich später nicht darauf berufen, die angesetzte Frist zur Einreichung eines Arztzeugnisses sei zu kurz bemessen gewesen.