top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Beschwerde gegen Stundung und Erlass von Abgaben

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist unzulässig gegen Entscheide über die Stundung und den Erlass von Abgaben. Dazu zählt auch die Härtefallbestimmung des Steuergesetzes des Kantons Basel-Landschaft, bei welcher der Steuererlass faktisch im Veranlagungsverfahren vorgenommen wird.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page