Keine Beschwerde ohne Unterschrift
13. Feb. 2012
1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Feb. 2025
Fehlt einer Beschwerdeschrift die eigenhändige Unterschrift und wird der Aufforderung, den Mangel zu beheben, keine Folge geleistet, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.