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Keine Beschwerdebefugnis der Steuerverwaltung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen ist nicht berechtigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts in Sachen Erbschaftssteuern beim Bundesgericht anzufechten.



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