Keine getrennte Veranlagung ohne Aufhebung des Familienwohnsitzes
- Thanusiya Wimalanathan

- 17. Sept. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Wenn keine dauerhafte Aufhebung des gemeinsamen Familienwohnsitzes vorliegt und die Gemeinschaftlichkeit der Mittel weiterbesteht, ist eine getrennte Veranlagung nicht möglich.