Keine getrennte Veranlagung ohne Aufhebung des Familienwohnsitzes
- Thanusiya Wimalanathan
- 18. Sept. 2012
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Wenn keine dauerhafte Aufhebung des gemeinsamen Familienwohnsitzes vorliegt und die Gemeinschaftlichkeit der Mittel weiterbesteht, ist eine getrennte Veranlagung nicht möglich.