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Keine Gewerbsmässigkeit bei Liegenschaften im Privatvermögen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Aug. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn eine Privatperson drei vermietete Liegenschaften in der Buchhaltung seiner Einzelunternehmung aktiviert und die Aufwendungen und Erträge über die Erfolgsrechnung verbucht, liegt noch kein gewerbsmässiger Liegenschaftshandel vor.



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