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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Massgeblichkeit bei nicht handelsrechtskonformer Bilanzierung

Das Massgeblichkeitsprinzip gilt nur, wenn handelsrechtskonforme Bilanzen vorliegen. Werden nicht handelsrechtskonforme Bilanzen erstellt, so dass erhebliche Gewinne in die Bemessungslücke (Jahr 2000) fallen, liegt eine versuchte Steuerhinterziehung vor.



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