Das Massgeblichkeitsprinzip gilt nur, wenn handelsrechtskonforme Bilanzen vorliegen. Werden nicht handelsrechtskonforme Bilanzen erstellt, so dass erhebliche Gewinne in die Bemessungslücke (Jahr 2000) fallen, liegt eine versuchte Steuerhinterziehung vor.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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