Keine selbständige Erwerbstätigkeit bei Dauerverlusten
- Michal Sosnecki
- 6. Mai 2019
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Ein Landwirt, der mit seinem Betrieb während 20 Jahren Verluste erzielt, führt keine selbständige Erwerbstätigkeit aus. Verluste aus dem Landwirtschaftsbetreib können demnach nicht vom übrigen Einkommen abgezogen werden.